ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUM German Innovation Award 2026

  1. GRUNDLAGEN

    Der German Innovation Award wird jährlich von der Stiftung Rat für Formgebung vergeben. Die Ausrichtung des German Innovation Award erfolgt durch die Rat für Formgebung Medien GmbH (Rat für Formgebung).

    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche vertragsrechtliche Grundlage für die Teilnahme am German Innovation Award 2026 (Award) zwischen dem Rat für Formgebung und der Anmelderin/dem Anmelder des Awards dar. Geschäftsbedingungen der Anmelderin/des Anmelders werden nicht anerkannt, auch wenn diesen im Einzelfall seitens des Rat für Formgebung nicht ausdrücklich widersprochen wird.

  2. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

    Am Award können Beiträge (Projekte) teilnehmen, die von Stiftungsmitgliedern des Rat für Formgebung oder dem Rat für Formgebung zum Award nominiert werden, sowie nicht nominierte Projekte, die mindestens einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:

    Excellence in Business to Business:

    Automotive Technologies • Aviation, Maritime & Railway Technologies • Building & Elements • Chemical Industry • Connectivity • E-Mobility Technologies • Electronic Technologies • Energy Solutions • Information Technologies | Functional Software • Information Technologies | Industry Specific and Service Software • Lighting Solutions • Logistics & Infrastructure • Machines & Engineering • Materials & Surfaces • Medical Technologies • Office Solutions • Pharmaceuticals • Retail & Trade Solutions

    Excellence in Business to Consumer:

    Beauty & Care • Drugstore Products • E-Business • E-Mobility • Entertainment Electronics • Fashion • Food & Beverages • Gardening & Tools • Heating & Bathroom • Household Appliances • Interior & Living • Kids & Toys • Kitchen • Leisure & Crafts • Lighting • Luxury • Medical & Health • Office & Stationery • Public Space • Smart Living • Transportation • Travel, Sports & Outdoor Goods

    Darüber hinaus haben Anmeldende die Möglichkeit, ein Projekt in den nachfolgenden Zusatzkategorien anzumelden:

    AI Methods • Circular Impacts • Transformative Solutions

    Dabei sind nur solche Projekte zugelassen, deren Markteinführung bzw. Veröffentlichung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Den geeigneten Nachweis hierüber hat die Anmelderin/der Anmelder nach Aufforderung durch den Rat für Formgebung zu erbringen. Die Anzahl der Anmeldungen ist nicht begrenzt. Die Einreichung eines Projekts ist lediglich in einer Kategorie und einer Zusatzkategorie gleichzeitig zum Award möglich.

  3. ANMELDUNG, EINREICHUNG UND VERSICHERUNG DER PROJEKTE

    3.1 Der Rat für Formgebung lädt die Anmelderinnen und Anmelder der Projekte schriftlich zur Teilnahme am Award ein. Mit dem Schreiben erhält jede Anmelderin/jeder Anmelder einen persönlichen Benutzernamen (E-Mail-Adresse) sowie im Falle einer Nominierung eine Projekt-ID für jedes nominierte Projekt. Alle Projekte können im persönlichen Log-in-Bereich unter mydesigncouncil.gdc.de (MDC) zum Award angemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt online nach Freigabe der Projektdaten sowie nach dem Lesen und Bestätigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Award.

    Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung der betreffenden Gebühren und Kosten. Der Rat für Formgebung gewährt eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Freigabe der Einreichung schriftlich an gia@gdc.de gerichtet ist (eine nicht erfolgte Einsendung bzw. Bereitstellung von Material zur Beurteilung des Projekts durch die Jury gilt nicht als Stornierung). Nach Ablauf dieser Frist ist die Rückerstattung der unter Ziffer 6 genannten Gebühren/Kosten bei der Anmeldung nicht mehr möglich und ein Rücktrittsrecht der Anmelderin/des Anmelders ist ausgeschlossen.

    Die Anmelderin/der Anmelder ist zur Durchführung des Anmeldeprozesses befugt. Der Vertrag wird ausschließlich digital geschlossen und nicht in Papierform ausgetauscht.

    Grundsätzlich behält sich der Rat für Formgebung nach interner Prüfung vor, nicht nominierten Projekten die Teilnahme am Award zu verweigern. Die Anmelderin/der Anmelder eines nicht nominierten Projekts erhält eine schriftliche Benachrichtigung über den Ausgang der Prüfung. Bei negativer Mitteilung wird der rechtsgültige Vertrag zwischen der Anmelderin/dem Anmelder und dem Rat für Formgebung aufgehoben. In diesem Fall werden der Anmelderin/dem Anmelder die Gebühren für die Anmeldung nicht in Rechnung gestellt, bzw. bei bereits durchgeführter Zahlung der Kosten und Gebühren für die Anmeldung wird die Transaktion rückgängig gemacht.

    Mit der Anmeldung eines nominierten Projekts hat die Anmelderin/der Anmelder die Berechtigung, das Nominee-Package gegen die unter Ziffer 6 dieser Bedingungen aufgeführte Gebühr zu erwerben und umgehend zu nutzen. Mit der Anmeldung eines nicht nominierten Projekts hat die Anmelderin/der Anmelder die Berechtigung, das Nominee-Package gegen die entsprechenden Gebühren zu erwerben, erhält jedoch erst nach erfolgter Prüfung des angemeldeten Projekts und nach Erhalt einer positiven Mitteilung Zugang zu den Inhalten des Nominee-Packages. Dieses berechtigt zur Nutzung des Labels „Nominee 2026“ im Zusammenhang mit dem angemeldeten Projekt für die Unternehmenskommunikation.

    Mit der Anmeldung eines nominierten Projekts hat die Anmelderin/der Anmelder die Berechtigung das Nominee-Package gegen die unter Ziffer 6 dieser Bedingungen aufgeführten Gebühr zu erwerben und umgehend zu nutzen. Mit der Anmeldung eines nicht nominierten Projekts hat die Anmelderin/der Anmelder die Berechtigung das Nominee-Package gegen die entsprechenden Gebühren zu erwerben, erhält jedoch erst nach erfolgter Prüfung des angemeldeten Projekts und nach Erhalt einer positiven Mitteilung Zugang zu den Inhalten des Nominee-Packages. Dieses berechtigt die Anmelderin/der Anmelder zur Nutzung des Labels „Nominee 2026“ im Zusammenhang mit dem angemeldeten Projekt für seine/ihre Unternehmenskommunikation. Bei negativer Mitteilung wird der rechtsgültige Vertrag zwischen der Anmelderin/dem Anmelder und dem Rat für Formgebung aufgehoben. In diesem Fall werden der Anmelderin/dem Anmelder die Gebühren für das Nominee-Package nicht in Rechnung gestellt. Bei gegebenenfalls bereits durchgeführter Zahlung werden diese zurückerstattet.

    Die Daten der Anmelderin/des Anmelders und der angemeldeten Projekte werden im Falle einer Auszeichnung für Veröffentlichungen, für die Online-Galerie und für die Anfertigung der Urkunden sowie weiterer Werbemittel übernommen und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers verarbeitet. Für fehlerhafte oder falsche Angaben übernimmt der Rat für Formgebung keine Haftung.

    3.2 Die Anmelderin/der Anmelder kann ausschließlich digitale Präsentationen der Projekte zum Award zur Jurysitzung einreichen. Die Daten können über den in der Anmeldebestätigung enthaltenen Upload-Link hochgeladen werden oder nach vorheriger Absprache per E-Mail an gia@gdc.de bereitgestellt werden.

    Ist der deutsche oder englische Projekttext bei der Einreichung nicht vorhanden, stellt der Rat für Formgebung eine Übersetzung zur Verfügung, übernimmt aber keine Haftung für den Inhalt.

    Alle Daten zum Projekt müssen mit der mitgeteilten Projekt-ID gekennzeichnet werden und diese bei der Anlieferung gut sichtbar angebracht sein. Der Verlust und/oder die Nichtjurierung ungekennzeichneter Projekte gehen zulasten der Anmelderin/des Anmelders. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Kennzeichnung trägt die Anmelderin/der Anmelder.

    3.3 Die Kosten und alle Risiken des Transports für den An- und Abtransport der angemeldeten Projekte trägt ausschließlich die Anmelderin/der Anmelder. Der Rat für Formgebung verpflichtet sich, die Anmelderin/den Anmelder umgehend von sichtbaren Transportschäden bei Eingang der Projekte zu informieren. Für Projekte, die aus dem Ausland angeliefert werden, müssen eigenverantwortlich alle erforderlichen Zollmodalitäten auf eigene Kosten der Anmelderin/des Anmelders abgewickelt werden. Für die Dauer der Einreichung der angemeldeten Projekte übernimmt der Rat für Formgebung keine Haftung gegen Untergang, Diebstahl und/oder Beschädigung. Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollten alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen worden sein.

    Alle Anlieferungen durch Speditionen und/oder Lieferunternehmen müssen ebenmäßig erfolgen. Eine Laderampe ist nicht vorhanden. Können Anliefernde ein Projekt nicht selbstständig abladen und benötigen Hilfsmaterial (Stapler, Hubwagen o. ä.) für das Abladen, so akzeptieren die Auftraggebenden (Anmelderin/Anmelder) etwaige Kosten, die durch den zusätzlichen Aufwand entstehen. Die Kosten werden der Anmelderin/dem Anmelder nach der Jurysitzung in Rechnung gestellt.

    Projekte aus der Kategorie Lighting müssen für die Jurysitzung funktionstüchtig, mit einem Eurostecker versehen und für den Gebrauch mit 230 V Strom ausgelegt sein. Sind für die Präsentation zur Jurysitzung ergänzende Arbeiten (z. B. Steckertausch, Stromwandler o. ä.) notwendig, so akzeptiert die Anmelderin/der Anmelder etwaige Kosten, die entstehen können. Die Kosten werden nach der Jurysitzung in Rechnung gestellt.

    3.4 Die Projekte sind in einer für den Rückversand wiederverwendbaren und transportsicheren Verpackung anzuliefern. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Rat für Formgebung für eventuell entstandene Schäden durch den Rücktransport keine Haftung.

    3.5 Das Projekt ist innerhalb der benannten Frist von der Anmelderin/dem Anmelder abzuholen. Die Abholerin/der Abholer muss sich ausweisen und die Projekt-ID für das abzuholende Projekt angeben können. Speditionen oder Kurierdienste müssen einen Auftrag der Anmelderin/des Anmelders mit der Projekt-ID des abzuholenden Projekts vorweisen können. Wenn dies nicht der Fall ist, behält sich der Rat für Formgebung vor, das Projekt nicht auszuhändigen. Projekte, die nicht innerhalb der in den Anmeldeunterlagen angegebenen Frist abgeholt wurden, werden anschließend 10 Werktage kostenpflichtig eingelagert (40,00 EUR/Projekt/Tag, zzgl. evtl. anfallender Sonderkosten für Transport) und danach auf Kosten der jeweiligen Anmelderin/des Anmelders entsorgt (40,00 EUR/Projekt zzgl. evtl. anfallender Sonderkosten für die Entsorgung).

    3.6 Wird der Rat für Formgebung zur Montage von demontiert angelieferten Projekten beauftragt, übernimmt der Rat für Formgebung eine Haftung entsprechend der nachfolgenden Regelung: Die Anmelderin/der Anmelder ist verpflichtet, eine sachgerechte Montageanleitung in deutscher oder englischer Sprache mitzuliefern. Gleiches gilt für die Demontage des Projekts für den Rücktransport. Eine Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigung der Projekte ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Rat für Formgebung, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last; die Haftung des Rat für Formgebung für fahrlässiges Verhalten ist auf einen Maximalwert von 1.500 EUR beschränkt, unabhängig der Anzahl der jeweils durch eine identische Anmelderin/einen identischen Anmelder eingereichten Projekte. Der Rat für Formgebung haftet nicht für Schäden, die beim Auf- und/oder Abbau entstehen, sofern keine Beauftragung vorliegt. Wird ein Projekt demontiert angeliefert und es liegt keine Beauftragung zum Aufbau durch den Rat für Formgebung vor, ist der Rat für Formgebung berechtigt, das Projekt aufzubauen, übernimmt allerdings keine Haftung für im Rahmen des Auf- oder Abbaus entstandene Schäden.

    3.7 Der Rat für Formgebung empfiehlt der Anmelderin/dem Anmelder, alle notwendigen Versicherungen abzuschließen.

    3.8 Für Anmelderinnen und Anmelder, die ihren Geschäftssitz in der Volksrepublik China, Taiwan, Macau SAR oder Hongkong SAR haben, wird die operative Umsetzung (Steuerung der Anmeldung, Handling der Projekte, Rechnungsstellung und Zahlungsempfang für den Rat für Formgebung) durch ihre Tochtergesellschaft, die Firma German Design Council (Shanghai) Co. Ltd, Shanghai, China übernommen.

  4. UNFALLVERHÜTUNG

    Wenn Projekte benutzbar oder in Betrieb ausgestellt bzw. vorgeführt werden, haben sie den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in Deutschland, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften, zu entsprechen und sind mit den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen zu versehen. Für Schäden, die durch die aufgestellten Gegenstände entstehen, haftet ausschließlich die Anmelderin/der Anmelder. Die Anmelderin/der Anmelder hat den Rat für Formgebung auch unbeschränkt von etwaigen Schadensersatzforderungen Dritter freizustellen.

    Etwaige Schäden, entstanden während der Jurysitzung, müssen unverzüglich innerhalb einer Woche beim Rat für Formgebung gemeldet werden. Beizulegen sind eine Schadensbeschreibung sowie eine bildliche Dokumentation des Schadens.

  5. BEWERTUNG

    Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet eine unabhängige und sachverständige Jury. Die Jurymitglieder setzen sich zusammen aus Persönlichkeiten aus Technologie, Digitalisierung, Wissenschaft und Institutionen. Die Projekte sollen sich in folgenden Gesichtspunkten durch besonders hervorgehobene Eigenschaften auszeichnen:

    Anwendernutzen • Innovationsstrategie • soziale, ökologische, ökonomische Nachhaltigkeit • Funktionalität und Bedienbarkeit • Synergieeffekte • Wirtschaftlichkeit • Berücksichtigung des Energie- und Ressourceneinsatzes • Standort- und Beschäftigungspotenzial • Langlebigkeit und Qualität • Gesamtkonzept • Marktreife, technische Qualität und Funktion • technologischer Fortschritt • Zukunftsfähigkeit Die vorstehende Reihenfolge stellt keine Kriterien- und Bewertungsrangfolge für die Jury dar. Die Entscheidung der Jury wird schriftlich bestätigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Wurde ein freigegebenes Projekt nicht innerhalb der angegebenen Frist zur Jurysitzung angeliefert, so behält sich die Jury das Recht vor, das Projekt auch anhand der freigegebenen Daten aus der Anmeldung im MDC (siehe Ziffer 3.1) zur Bewertung zu verwenden. Eine Entscheidung der Jury anhand dieser Informationen ist ebenso gültig.

    Innerhalb der Jurysitzung ist die Jury berechtigt, ein Projekt in einer von der Anmeldung abweichenden Kategorie auszuzeichnen.

  6. GEBÜHREN/KOSTEN

    6.1 Gebühren/Kosten bei der Anmeldung

    Anmeldung zum Award pro Projekt bis zum 14. November 2025 (Early Bird) 449,00 EUR

    Anmeldung zum Award pro Projekt nach dem 14. November 2025 (Regulär) 495,00 EUR

    Anmeldung zum Award pro Projekt nach dem 30. Januar 2026 (Last Call) 635,00 EUR

    Optionales Nominee-Package* 1.950,00 EUR

    *Bei Anmeldungen nicht nominierter Projekte ausschließlich nach erfolgreicher Prüfung des angemeldeten Projekts zugänglich. Wurde das Label bereits heruntergeladen, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Die Gebühren/Kosten werden im Falle einer Auszeichnung nicht mit den Servicegebühren für Gewinnerinnen und Gewinner verrechnet. Im Falle einer Stornierung und gegebenenfalls bereits durchgeführter Kreditkartenzahlung werden die Transaktionen rückgängig gemacht.

    Inhalt des Nominee-Packages:

    „Nominee“:

    Uneingeschränkte Nutzung des „Nominee”-Labels für eigene Kommunikationsmaßnahmen

    Zwei personalisierte Urkunden als PDF Textbausteine für eigene Pressemeldungen

    Social Media Frames zur eigenen Nutzung

    Als Nominee in einem Social Media Post genannt und vertaggt

    6.2 Zahlung Anmeldung

    Die Anmelderin/der Anmelder erhält eine Rechnung über die Gebühren und Kosten bei der Anmeldung. Zusätzlich ist eine Zahlung im Anmeldeprozess per Kreditkarte möglich; die im Kreditkartenzahlungsprozess verarbeiteten Daten erfolgen durch den Zahlungsabwickler Stripe, Inc., es gelten dessen diesbezügliche Bedingungen (www.stripe.com ). Unternehmen aus Drittländern (außerhalb EU und EFTA) sind verpflichtet, eine Unternehmensbescheinigung vorzulegen. Alle Preise gelten pro angemeldetem Projekt zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

    Die Anmelderin/der Anmelder hat auf die korrekte Schreibweise der Rechnungsadresse (Rechtsform, Adresse) zu achten; für nachträgliche Änderungen der Rechnung behält sich der Rat für Formgebung vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 50,00 in Rechnung zu stellen. Ein abweichender Rechnungsempfänger kann nur auf eine Tochter- oder Schwestergesellschaft ausgestellt werden.

    Sollte der Zahlungseingang nicht rechtzeitig beim Rat für Formgebung verzeichnet werden, behält sich dieser vor, das angemeldete Projekt nicht zur Jurierung zuzulassen.

    Mit wirksamer Anmeldung ist die Anmelderin/der Anmelder zur Zahlung der Gebühren und Kosten verpflichtet. Die Nichtzahlung der Anmeldegebühr führt nicht zu einer Abmeldung oder Stornierung; die eingegangenen vertraglichen Pflichten bleiben bestehen.

    6.3 Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen und Gewinner

    Im Falle einer Auszeichnung fallen die nachfolgenden Servicegebühren je nach Auszeichnung (pro Auszeichnung) an.

    “Winner” 3.950,00 EUR
    “Gold” 4.950,00 EUR

    6.4 Zahlung Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen und Gewinner

    Die Anmelderin/der Anmelder erhält eine Rechnung über diese Servicegebührenund Kosten für Gewinnerinnen/Gewinner. Unternehmen aus Drittländern (außer-halb EU und EFTA) sind verpflichtet, eine Unternehmensbescheinigung beizubrin-gen. Alle Preise gelten pro Auszeichnung zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehr-wertsteuer. Eine Selektion/Nichtinanspruchnahme der Services im Falle einerAuszeichnung ist ausgeschlossen. Der Rat für Formgebung ist berechtigt, zusätzli-che Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die betreffenden Service-gebühren/Kosten für Gewinnerinnen und Gewinner nicht fristgerecht eingegangen sind.

    Auch wenn das Projekt nicht digital eingereicht wird, behält sich der Rat für Form- gebung vor, dieses Projekt mit dem in der Online-Anmeldung eingereichten Bild der Jury vorzulegen. In diesem Fall kann auch dieses Projekt entsprechend ausgezeich- net werden, mit allen damit verbundenen Kosten und Gebühren.

    Unternehmen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Dabei gelten die im Antrag genannten Richtlinien. Die Förderung beeinhaltet den Erlass der anfallenden Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen und Gewinner. Die Gebühren/Kosten bei der Anmeldung, das Nominee-Package sowie weitere optio- nale Services sind von diesem Kostenerlass nicht betroffen. Der Antrag muss frist- gerecht gestellt werden. Das Antragsformular steht online zur Verfügung.

    6.5 Service-Leistungen für Gewinnerinnen und Gewinner:

    “Winner”

    Uneingeschränkte Nutzung des „Winner”-Labels für Print- undWeb-Anwendungen
    Zwei personalisierte Urkunden in einem hochwertigen Rahmen
    Whitepaper und Templates für eigene Presseaktivitäten
    Präsentation des Projekts in der Online-Galerie mit Verlinkung
    Statement der Jury in Deutsch und Englisch
    Zugang zu weiteren kostenpflichtigen Marketing Services-Produkten
    Einladung zur Preisverleihung in Berlin und Empfang der persönlichen Urkunde*
    Professionelle Fotos vor der Fotowand
    Kurzer Clip zum Projekt für Social Media geeignet

    “Gold”

    Uneingeschränkte Nutzung des „Gold”-Labels für Print- und Web-Anwendungen
    Zwei personalisierte Urkunden in einem hochwertigen Rahmen
    Whitepaper und Templates für eigene Presseaktivitäten
    Präsentation des Projekts in der Online-Galerie mit Verlinkung
    Statement der Jury in Deutsch und Englisch
    Zugang zu weiteren kostenpflichtigen Marketing Services-Produkten
    Einladung zur Preisverleihung in Berlin und Empfang derpersönlichen Urkunde*
    Professionelle Fotos vor der Fotowand
    Kurzer Clip zum Projekt für Social Media geeignet
    Zielgruppengenaue Anzeige auf Facebook/Instagram mitVerlinkung
    Hochwertige Award-Skulptur mit Label
    Präsentation im Rahmen der Preisverleihung im Berlin
    Die Preisübergabe findet im Rahmen der Award-Show auf der Bühne statt

    *Die Teilnahme ist nur nach verbindlicher und fristgerechter Anmeldung und unter Berücksichtigung des verfügbaren Ticketkontingents möglich.

    6.6 Vertragsstrafenregelung bei unzulässiger Verwendung von Nominee-Leistungen

    Verwendet die Anmelderin/der Anmelder Inhalte des Nominee-Packages bzw. wirbt die Anmelderin/der Anmelder mit einer Nominierung, obwohl sie/er diese Leistungen weder erworben hat, noch nominiert wurde, fällt für jeden Fall der Zu- widerhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 an.

    Sollten die Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen und Gewinner (unter Ziffer 6.3 zu sehen) nicht innerhalb der Zahlungsfrist der ersten Rechnung voll- ständig beglichen werden, besteht kein Anspruch auf die vollständigen Leistun- gen des entsprechenden Service-Pakets.

    Mit der Anmeldung des Projekts erklärt sich die Anmelderin/der Anmelder damit einverstanden, im Falle einer Auszeichnung das Label erst nach Ende der Kommunikationssperre (wie vorab per E-Mail mitgeteilt) zu veröffentlichen.

  7. VERÖFFENTLICHUNG

    7.1 Zur Dokumentation des Awards erscheint eine Veröffentlichung der Gewinnerinnen und Gewinner in der Online-Galerie und auf ausgewählten Kanälen. DerRat für Formgebung ist für die Gestaltung der gesamten Dokumentation verantwortlich.

    7.2 Der Rat für Formgebung haftet nur im Rahmen des unter Ziffer 3.1 festgelegten Umfangs für vorsätzlich bzw. grob fahrlässige Gestaltungsfehler. Eine Rückerstattung der Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen und Gewinner ist nicht möglich.

    7.3 Für die Veröffentlichungen verwendet der Rat für Formgebung das Text- und/oder Bildmaterial, das die Anmelderin/der Anmelder in Zusammenhang mit der Anmeldung gemäß Ziffer 3 bereits zur Verfügung gestellt hat.

    Bei der Zurverfügungstellung der Bilder ist die Anmelderin/der Anmelder ausdrücklich verpflichtet, dem Rat für Formgebung mitzuteilen, ob Dritte (z. B. Fotograf:innen) in der Online-Galerie zu benennen sind. Die von der Anmelderin/dem Anmelder mit dem Foto übermittelten Metadaten, sofern diese bereitgestellt werden, bleiben unverändert. Im Übrigen wird auf Ziffer 8 verwiesen.

    Das grafische Erscheinungsbild der Veröffentlichungen und der Kommunikationstools entspricht dem festgelegten Gesamtlayout durch den Rat für Formgebung. Die freigegebenen Bild- und Textvorlagen der Anmelderin/des Anmelders werden vom Rat für Formgebung gestaltet. Die Anmelderin/der Anmelder hat keinen Anspruch auf Einflussnahme hinsichtlich der Gestaltung und Anordnung.

    7.4 Der Rat für Formgebung behält sich vor, Einträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen wegen ihrer technischen Form oder ihrer örtlichen Herkunft abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Rat für Formgebung unzumutbar ist. Hat die Anmelderin/der Anmelder die Zurückweisung zu vertreten, sind dem Rat für Formgebung die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Etwaige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen; im Übrigen haftet der Rat für Formgebung nach den Regelungen der Ziffer 3.6.

    7.5 Der Versand der Urkunden erfolgt nach der Preisverleihung an die von der Anmelderin/dem Anmelder angegebene Adresse, sofern diese nicht im Rahmen der Preisverleihung ausgehändigt wurden. Bei Komplikationen aufgrund falscher Angaben müssen etwaige Kosten für eine erneute Zustellung von der Anmelderin/dem Anmelder getragen werden.

  8. SCHUTZRECHTE

    8.1 Projekte, die ein Schutzrecht (Warenzeichen, Markenzeichen, Gebrauchsmuster, Patent oder Ähnliches) verletzen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Jede Anmelderin/jeder Anmelder hat den Rat für Formgebung dahingehend zu informieren, ob gegebenenfalls Gerichtsverfahren (preisesrechtliche, wettbewerbsrechtliche, patentrechtliche, warenzeichenrechtliche oder urheberrechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem angemeldeten Projekt stehen) im Hinblick auf das angemeldete Projekt anhängig sind. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet ausschließlich die Anmelderin/der Anmelder und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.

    8.2 Die Urheberrechte an den zum Award angemeldeten Projekten (Fotos, Videos und Texte) verbleiben zu jeder Zeit bei der jeweiligen Anmelderin/dem jeweiligen Anmelder. Die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte für den Award und die damit verbundenen Leistungen überlässt die Anmelderin/der Anmelder dem Rat für Formgebung. Insbesondere hat die Anmelderin/der Anmelder dafür zu sorgen, dass entsprechende Nutzungsrechte (z. B. von Fotos) vorliegen. Für sämtliche Schäden, die dem Rat für Formgebung aus der Verletzung dieser (etwaig unzureichenden) Nutzungsrechte entstehen, haftet ausschließlich die Anmelderin/der Anmelder und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei. Ein Anspruch der Anmelderin/des Anmelders auf Nutzungsentgelt besteht nicht.

    Beim Hochladen von Fotos wird der Erhalt der Metadaten zum Bild nicht immer gewährleistet. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus etwaigen Unrichtigkeiten und damit verbundenen Ansprüchen Dritter durch die angegebenen Metadaten entstehen, haftet ausschließlich die Anmelderin/der Anmelder und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.

    8.3 Fotos und Filmaufnahmen, welche im Auftrag des Rat für Formgebung bei Veranstaltungen aufgenommen werden, verwendet der Rat für Formgebung ausschließlich zur Dokumentation, zur Berichterstattung und zu Werbezwecken. Mit der Anmeldung erklärt sich die Anmelderin/der Anmelder mit dieser Nutzung einverstanden. Dieses Einverständnis kann zu jedem Zeitpunkt formlos widerrufen werden (z. B. per E-Mail an die Adresse presse@gdc.de oder schriftlich an den Rat für Formgebung).

  9. HAFTUNG DES RAT FÜR FORMGEBUNG

    Kann die Online-Galerie oder die Preisverleihung zum Award infolge höherer Gewalt nicht, nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen oder stattfinden, er- geben sich daraus keine Ansprüche der Anmelderin/des Anmelders. Im Übrigen haf- tet der Rat für Formgebung entsprechend der Regelungen in Ziffer 3.6.

  10. SALVATORISCHE KLAUSEL

    Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksamoder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführ-bar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An dieStelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksa-me und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Ziel-setzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungengelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

  11. ANERKENNTNIS, GERICHTSSTAND

    Anlässlich der unter obiger Ziffer 3 beschriebenen Anmeldung bestätigt die Anmelderin/der Anmelder, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Die Anerkenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird spätestens durch die erfolgreiche Anmeldebestätigung dokumentiert. Eine erfolgreiche Anmeldung kommt nur durch vorherige Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Diese Bestätigung dokumentiert, dass die Anmelderin/der Anmelder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführte Award richtet sich nicht an Verbraucher. Die Anmelderin/der Anmelder erklärt sich damit einverstanden, dass das angemeldete Projekt am Award teilnimmt.

    Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vertrags ist Frankfurt am Main. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Frankfurt am Main.

  12. ORGANISATION

    Geschäftsstelle des Awards und Ansprechpartner bei Rückfragen:

    Rat für Formgebung Medien GmbH
    Messeturm
    Friedrich-Ebert-Anlage 49
    60327 Frankfurt am Main
    T +49 (0) 69 24 – 74 48 688
    F +49 (0) 69 24 – 74 48 700
    gia@gdc.de

    Geschäftsstelle des Awards für Anmelderinnen und Anmelder mit Geschäftssitz in der VR China, Macau SAR, Hongkong SAR und Taiwan

    German Design Council (Shanghai) Co., Ltd.
    Shanghai International Trade Center, Room 1106
    No. 2201, West Yan‘an Road, Changning District
    200336 Shanghai, P. R. China
    T +86 (0) 21 - 6890 0658
    F +86 (0) 21 - 6890 2600
    info[at]german-design-council.cn